1. Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres fällig und sind jährlich zu zahlen. (§ 11 Satzung)
2. Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
3. Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.
Volker Roßberg, Vorsitzender
Dirk Wiesner, Stellvertreter
Heike Richter, Schatzmeisterin