Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung

  1. Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres fällig und sind jährlich zu zahlen. (§ 11 Satzung)
  2. Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
  • A-Mitglieder (alle ab 26 Jahre) 56,50 Euro
  • B-Mitglieder (Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitgliedern) 42,00 Euro
  • Jugendliche ab 19 Jahre 42,00 Euro
  • Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre (bei Familienmitgliedschaft frei) 28,00 Euro
  • C-Mitglieder (Gast-Mitgliedschaft) 29,25 Euro
  • Familienmitgliedschaft (A- und B-Mitglied, Kinder bis 18 Jahre) 98,50 Euro
  • Aufnahmegebühr einmalig
    1. volle Gebühr 12,00 Euro
    2.  ermäßigt (Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre) 6,00 Euro
  1. Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.

Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.

Volker Roßberg, Vorsitzender

Dirk Wiesner, Stellvertreter

Heike Richter, Schatzmeisterin