Entgeltordnung
Für ausgewählte Leistungen erhebt der Klettersportverein Entgelte, die nachfolgend dargestellt sind.
Entgeltordnung
Auf Grundlage des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Klettersportverein Cottbus e. V., Sektion des Deutschen Alpenverein (DAV) e. V. vom 28.11.2023 (Beschluss-Nr. 03-2023) werden unbeschadet der Beitragsordnung gem. § 11 der Vereinssatzung für nachfolgend genannte Leistungen Entgelte erhoben:
0,00 EUR |
5,00 EUR |
Tagesticket Erwachsene |
2,50 EUR |
Tagesticket Kind, Schüler/-in, Student/-in* |
Die Entrichtung des Entgeltes erfolgt vor Ort über eine Kasse des Vertrauens. Weitere Informationen befinden sich im Schaukasten auf dem Gelände. Die Entgelte sind passend zu entrichten. Wer ohne gültige Berechtigung beim Klettern an dieser Anlage angetroffen wird, begeht eine Straftat (Hausfriedensbruch, Betrug; §§ 123, 263 StGB). Es kommt konsequent zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung. Zudem wird in diesem Fall ein einmaliges Bearbeitungsentgelt i. H. v. 20,00 EUR erhoben.
*) Die Personen haben einen gültigen Nachweis über diese Eigenschaft mitzuführen und im Falle einer Kontrolle den befugten Personen vorzuweisen.
5,00 EUR |
Rücklastschriften (zzgl. Bankentgelte) |
5,00 EUR |
Ersatzausstellung DAV-Ausweis |
10,00 EUR |
Prüfung Leistungsnachweise (Toprope-, Vorstiegs-, Outdoor-Scheine je Leistungsabnahme) |
20,00 EUR |
Nutzung Braschelstein ohne Tageskarte gem. Lit. A Ziff. II |
Cottbus, 29.11.2023
Theodor Kubusch
Stellv. Vorsitzender/Schriftführer
Linda Kunz
Vertreterin der Sektionsjugend