Benutzungsordnung Kletteranlage "Braschelstein"

Regelungen zur Nutzung des Braschelsteins

  1. Das Klettern ist nur den Mitgliedern des Klettersportverein Cottbus e. V. und Inhaber/-innen von Tageskarten gestattet. Zuwiderhandlungen sind strafbar und werden konsequent verfolgt.
  2. Das Klettern an dieser Anlage erfolgt auf eigene Gefahr! Es darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Erfahrene Kletterer/-innen haben für weniger erfahrene Seilgefährt/-innen eine Garantenstellung. Ein Kletterhelm, auch für sichernde Personen und für solche, die sich im unmittelbaren Bereich des Kletterfelsens aufhalten, wird empfohlen, da Stein oder Griffausbrüche jederzeit möglich sind. Ein Haftungsanspruch gegen den Eigentümer und/oder Besitzer wird ausgeschlossen.
  3. Parken im Zufahrtsbereich des Firmengeländes und auf dem Firmenparkplatz ist untersagt. Zum Parken ist der zugelassene Bereich der Gewerbeparkstraße zu benutzen.
  4. Es darf nur der rechtsseitige Zugang zur Klettersportanlage genutzt werden. Benachbarte Grundstücke sind nicht zu betreten. Bei Zuwiderhandlungen haftet die/der Zuwiderhandelnde in voller Höhe für eventuelle Schäden und Regressansprüche des Grundstückseigentümers.
  5. Die Nutzung der Anlage ist täglich von 9.00 Uhr bis Sonnenuntergang möglich. Es wird empfohlen, die Anlage an Werktagen erst ab 13.00 Uhr zu nutzen.
  6. Jede/-r Besucher/-in hat auf ihr/sein persönliches Eigentum selbst zu achten. Ein Haftungsanspruch gegen den Eigentümer und/oder Besitzer für abhanden gekommene Gegenstände ist ausgeschlossen. 
  7. Kinder dürfen sich nicht im unmittelbaren Bereich des Kletterturms und der Boulderwand aufhalten, wenn sie nicht selbst unter Anleitung klettern. Eltern haften für ihre Kinder.
  8. Kleintiere sind im gesamten Bereich der Anlage verboten.
  9. Die Anlage ist sauber zu halten. Müll ist durch jede/-n selbst wieder mitzunehmen. Das Grillen und offenes Feuer sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Besitzers erlaubt. Biwakieren ist nicht erlaubt.
  10. Unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist das Klettern, Sichern und Bouldern verboten.
  11. Kletterlehrgänge und Gruppenveranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Besitzers und unter Erwerb der entsprechenden Zugangskarten erlaubt.
  12. Den Anweisungen des Aufsichts- und Kontrollpersonals ist Folge zu leisten. Die Mitglieder des Klettersportverein Cottbus e. V., die Inhaber von Tageskarten und jede/-r, die/der die Klettersportanlage betritt, erkennt diese Benutzerordnung an. Zuwiderhandlungen werden konsequent abgemahnt und führen sofort oder im Wiederholungsfall zum Platzverweis und/oder Hausverbot.
  13. Während der Kinderkletterkurse* ist die Klettersportanlage für alle Personen, die nicht dem jeweiligen Kurs angehören, gesperrt. Über Ausnahmen entscheiden die Kursleiter/-innen.

 

Gez. Theodor Kubusch

Stellv. Vorsitzender

Gültig ab 01.04.2022

 

*) regelmäßig in der Zeit zwischen Ende Osterferien und Beginn Herbstferien (Brandenburg), montags und mittwochs zwischen 16.30 und 19.00