Sektionsjugend
Der Klettersportverein Cottbus e. V. legt seinen Fokus auf die Jugendarbeit und die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Berg- und Klettersport.
Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen, die Angebote des Klettesportverein Cottbus e. V. in Anspruch zu nehmen und insbesondere mitzugestalten und zu entwickeln.
Fragen, Anregungen und sonstige Ideen zur Kinder- und Jugendarbeit können gern an die Vertreterin der Sektionsjugend, die Jugendreferentinnen oder den Vorstand des Vereins gerichtet werden.
Da sich dei Sektionsjugend und der Verein keine eigenständige Sektionsjugendordnung gegeben hat, gilt die Mustersektionsjugendordnung des DAV e. V. (MSJO) unmittelbar für die Arbeit und Organe der Sektionsjugend und des Vereins.

Linda Kunz
Jugendreferent/-innen


Jugendausschuss
Jugendausschuss gem. § 7 MSJO

Linda Kunz

Hanna Zeißig

Max Lübbers
Was sind Organe des Vereins bzw. der Sektionsjugend?
Vereinsorgane
Ein Verein besteht aus vielen Menschen. Damit der Verein handeln kann, also beispielsweise Verträge für Vereinsausflüge abschließen oder eine Kletterwand mieten, benötigt er Menschen, die das im Namen des Vereins tun dürfen. Diese Menschen bzw. Menschengruppen nennen sich auch Vereinsorgane. Unser Klettersportverein Cottbus e. V. verfügt über folgende Organe:
- Mitgliederversammlung: Bei der Mitgliederversammlung handelt es sich um das höchste Organ des Vereins. Dort finden sich alle Mitglieder zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort ein und treffen wichtige Entscheidungen für den Verein. Ort und Zeit der Versammlung werden durch den Vorstand beschlossen und der Vorsitzende lädt dazu ein.
- Vorstand: Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, die (alle vier Jahre) durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Er setzt sich aus 4 geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern und drei Beisitzer/-innen zusammen. Diese 7 Mitglieder treffen sich regelmäßig und führen die Entscheidungen und Aufträge aus der Mitgliederversammlung aus oder treffen eigene Entscheidungen, sofern ihnen dies durch die Mitgliederversammlung gestattet wurde.
- Geschäftsführender Vorstand: Der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus 4 Mitgliedern, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes aus. Es handelt sich dabei um Alltagsgeschäfte. Wenn beispielsweise die Mitgliederversammlung beschlossen hat, einen Ausflug zu machen, plant der Vorstand diesen Ausflug. Wenn der Ausflug dann bezahlt werden muss, wird dies durch den geschäftsführenden Vorstand ausgeführt. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden, der den Vorstand und den Verein leitet,
- der stellv. Vorsitzenden/Schriftführerin, die bei Abwesenheit des Vorsitzenden dessen Aufgaben ausführt und sich um alles Schriftstücke im Verein (Protokolle, Einladungen, Schreiben, Publikationen etc.) kümmert,
- Schatzmeisterin, die sich um alle Geldfragen des Vereins kümmert,
- Vertreterin der Sektionsjugend, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen des Vereins im Vorstand und im geschäftsführenden Vorstand vertritt.
Dies wird alles in der Vereinssatzung geregelt, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde und auch geändert werden kann.
Jugendorgane
Wie der Verein im großen, so gibt es auch für die Sektionsjugend entsprechende Organe, welche die Interessen der Kinder- und Jugendlichen im gesamten Verein oder im Dachverband, dem Deutschen Alpenverein e. V., welcher ebenso über Jugendorgane (JDAV) verfügt, vertreten:
Jugendvollversammlung: Die JVV ist das größte Organ der Sektionsjugend. Dort finden sich alle Mitglieder der Sektionsjugend zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort ein und treffen wichtige Entscheidungen für die Sektionsjugend. Ort und Zeit der Versammlung werden durch den Jugendausschuss beschlossen und die Vertreterin der Sektionsjugend lädt dazu ein. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der JVV noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Jugendausschuss: Der Jugendausschuss besteht aus der Vertreterin der Sektionsjugend, die gleichzeitig Jugendreferentin ist, sowie aus weiteren Jugendreferent/-innen, soweit gewählt, und weiteren Mitgliedern der Sektionsjugend, soweit diese gewählt wurden. Die Jugendvollversammlung bestimmt durch Beschlussfassung die Größe (Anzahl der Plätze) des Jugendausschusses und wählt die Jugendreferent/-innen und gegebenenfalls weitere Mitglieder in den Jugendausschuss. Der Jugendausschuss berät wichtige Themen der Kinder und Jugendlichen und erteilt den Jugendreferent/-innen Aufträge, entwickelt und organisiert die Jugendarbeit im Verein, setzt sich für finanzielle Mittel, bereitet und organisiert die Jugendvollversammlung und vertritt die Sektionsjugend gegenüber dem anderen Gremien des DAV e. V.
Jugendreferent/-innen: Die Jugendreferent/-innen werden durch die JVV gewählt. Sie organisieren und verantworten die Jugendarbeit im Verein, stellen die Aus- und Weiterbildung der Jugendleiter/-innen sicher, besprechen Bildungsgrundsätze, vertreten die Sektionsjugend in Bundes- und/oder Landesgremien usw.
Vertreterin der Sektionsjugend: Ein/-e Jugendreferent/-in wird durch die JVV benannt, um die Sektionsjugend im geschäftsführenden Vorstand zu vertreten.
Die Regelungen zu den Jugendorganen ergeben sich aus der MSJO.