Entgeltordnung

Für ausgewählte Leistungen erhebt der Klettersportverein Entgelte, die nachfolgend dargestellt sind.

Auf Grundlage des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Klettersportverein Cottbus e. V., Sektion des Deutschen Alpenverein (DAV) e. V. vom 28.11.2023 (Beschluss-Nr. 03-2023), geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 17.03.2026 (Beschluss-Nr. 04-2026) werden unbeschadet der Beitragsordnung gem. § 11 der Vereinssatzung für nachfolgend genannte Leistungen Entgelte erhoben:

A) Nutzungsentgelte künstliche Kletteranlage Braschelstein
I) Mitglieder des Klettersportverein Cottbus e. V.*
0,00 EUR
II) Nichtmitglieder des Klettersportverein Cottbus e. V.:
5,00 EUR
Tagesticket Erwachsene
2,50 EUR
Tagesticket Kind, Schüler/-in, Student/-in*

Die Entrichtung des Entgeltes erfolgt vor Ort über eine Kasse des Vertrauens. Weitere Informationen befinden sich im Schaukasten auf dem Gelände. Die Entgelte sind passend zu entrichten. Wer ohne gültige Berechtigung beim Klettern an dieser Anlage angetroffen wird, begeht eine Straftat (Hausfriedensbruch, Betrug; §§ 123, 263 StGB). Es kommt konsequent zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung. Zudem wird in diesem Fall ein einmaliges Bearbeitungsentgelt i. H. v. 20,00 EUR erhoben.

*) Die Personen haben einen gültigen Nachweis über diese Eigenschaft mitzuführen und im Falle einer Kontrolle den befugten Personen vorzuweisen.

B) Bearbeitungsentgelte
10,00 EUR
Beitragsnachbearbeitung (Lastschriftrückgaben, manuelle Beitragserhebung)*
5,00 EUR
Ersatzausstellung DAV-Ausweis
10,00 EUR
Prüfung Leistungsnachweise (Toprope-, Vorstiegs-, Outdoor-Scheine je Leistungsabnahme)
20,00 EUR
Nutzung Braschelstein ohne Tageskarte gem. Lit. A Ziff. II

*) Das Bearbeitungsentgelt umfasst den vereinsseitigen Verwaltungsaufwand (z. B. Rücklastschriftbearbeitung, Zahlungserinnerungen nach Fristablauf gem. § 8 Nr. 1 S. 1 der Vereinssatzung, manuelle Zahlungsabwicklung/Barzahlung). Zusätzlich werden nachweisbare, im Zusammenhang mit der Beitragserhebung anfallende Fremdkosten (z. B. Bankentgelte, Entgelte Dritter) erhoben.

C) Entgelte für Kursangebote und Ausflüge
Für Kursangebote und Ausflüge können zur Deckung von Vereinsaufwendungen angemessene Entgelte gemäß individueller Vereinbarung zwischen geschäftsführendem Vorstand und Teilnehmer/-innen erhoben werden.

Cottbus, 17.03.2026

 

Theodor Kubusch

Vorsitzender

 

Beate Kunz

Schatzmeisterin