Benutzungsordnung Kletteranlage „Braschelstein“

  1. Das Klettern ist nur Mitgliedern des Klettersportverein Cottbus e. V. sowie Inhaber/-innen gültiger Tageskarten gestattet. Bei unberechtigter Nutzung können ein Platzverweis und/oder Hausverbot ausgesprochen werden.
  2. Das Klettern an dieser Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Das Klettern außerhalb des ausgewiesenen Boulderbereichs ist nur mit Seilsicherung gestattet. Im ausgewiesenen Boulderbereich darf ohne Seilsicherung nur bis zur hierfür vorgesehenen Boulderhöhe geklettert werden. Jede/-r Nutzer/-in ist für die Beherrschung der erforderlichen Kletter- und Sicherungstechniken selbst verantwortlich. Erfahrene Kletterer/-innen sind gehalten, weniger erfahrene Seilpartner/-innen bei der sicheren Nutzung der Anlage zu unterstützen und auf die Einhaltung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu achten. Das Tragen eines Kletterhelms wird auch für sichernde Personen sowie für Personen empfohlen, die sich im unmittelbaren Bereich des Kletterfelsens aufhalten, da Stein- oder Griffausbrüche jederzeit möglich sind. Für die Haftung des Klettersportverein Cottbus e. V. gelten die gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen.
  3. Das Parken im Zufahrtsbereich des Firmengeländes und auf dem Firmenparkplatz ist untersagt. Zum Parken ist der hierfür zugelassene Bereich der Gewerbeparkstraße zu benutzen.
  4. Es darf ausschließlich der rechtsseitige Zugang zur Klettersportanlage genutzt werden. Benachbarte Grundstücke dürfen nicht betreten werden. Für Schäden, die durch ein unbefugtes Betreten benachbarter Grundstücke verursacht werden, haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Die Nutzung der Anlage ist täglich von 9.00 Uhr bis Sonnenuntergang möglich. Es wird empfohlen, die Anlage an Werktagen erst ab 13.00 Uhr zu nutzen.
  6. Jede/-r Besucher/-in hat auf das persönliche Eigentum selbst zu achten. Für den Verlust oder das Abhandenkommen von Gegenständen gelten die gesetzlichen und satzungsmäßigen Haftungsbestimmungen.
  7. Kinder dürfen sich im unmittelbaren Bereich des Kletterturms und der Boulderwand nur aufhalten, wenn sie selbst unter Anleitung klettern oder durch eine aufsichtspflichtige Person beaufsichtigt werden. Aufsichtspflichtige Personen haben sicherzustellen, dass Kinder sich nicht unbeaufsichtigt in Gefahrenbereichen der Kletteranlage aufhalten.
  8. Das Mitführen von Tieren ist im gesamten Bereich der Anlage nicht gestattet.
  9. Die Anlage einschließlich der Sitz-, Aufenthalts- und Grillbereiche ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. Müll und sonstige Abfälle sind selbst mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Grill sowie verwendete Grillutensilien sind nach der Benutzung zu reinigen und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Vollständig aufgebrauchte, vom Verein bereitgestellte Grillmaterialien (z. B. Holzkohle oder Grillanzünder) sind durch die Nutzer/-innen zu ersetzen. Das Grillen und offenes Feuer sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Besitzers erlaubt. Biwakieren ist nicht erlaubt.
  10. Unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist das Klettern, Sichern und Bouldern verboten.
  11. Kletterlehrgänge und Gruppenveranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Besitzers und unter Erwerb der hierfür erforderlichen Zugangskarten erlaubt.
  12. Den Anweisungen des Aufsichts- und Kontrollpersonals ist Folge zu leisten. Mit dem Betreten der Klettersportanlage ist diese Benutzungsordnung zu beachten. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können je nach Art und Schwere zu einem Platzverweis und/oder Hausverbot führen.
  13. Während der Kinderkletterkurse[1] ist die Klettersportanlage für Personen, die nicht dem jeweiligen Kurs angehören, gesperrt. Über Ausnahmen entscheiden die Kursleiter/-innen.

Cottbus, 21.09.2026

Klettersportverein Cottbus e. V., Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.


 
[1] regelmäßig in der Zeit zwischen Ende der Osterferien und Beginn der Herbstferien (Brandenburg), montags und mittwochs zwischen 16.30 Uhr und 19.00 Uhr

Benutzungsordnung Kletteranlage "Braschelstein"

Bis 20.09.2026 gültige Fassung:

Regelungen zur Nutzung des Braschelsteins

  1. Das Klettern ist nur den Mitgliedern des Klettersportverein Cottbus e. V. und Inhaber/-innen von Tageskarten gestattet. Zuwiderhandlungen sind strafbar und werden konsequent verfolgt.
  2. Das Klettern an dieser Anlage erfolgt auf eigene Gefahr! Es darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Erfahrene Kletterer/-innen haben für weniger erfahrene Seilgefährt/-innen eine Garantenstellung. Ein Kletterhelm, auch für sichernde Personen und für solche, die sich im unmittelbaren Bereich des Kletterfelsens aufhalten, wird empfohlen, da Stein oder Griffausbrüche jederzeit möglich sind. Ein Haftungsanspruch gegen den Eigentümer und/oder Besitzer wird ausgeschlossen.
  3. Parken im Zufahrtsbereich des Firmengeländes und auf dem Firmenparkplatz ist untersagt. Zum Parken ist der zugelassene Bereich der Gewerbeparkstraße zu benutzen.
  4. Es darf nur der rechtsseitige Zugang zur Klettersportanlage genutzt werden. Benachbarte Grundstücke sind nicht zu betreten. Bei Zuwiderhandlungen haftet die/der Zuwiderhandelnde in voller Höhe für eventuelle Schäden und Regressansprüche des Grundstückseigentümers.
  5. Die Nutzung der Anlage ist täglich von 9.00 Uhr bis Sonnenuntergang möglich. Es wird empfohlen, die Anlage an Werktagen erst ab 13.00 Uhr zu nutzen.
  6. Jede/-r Besucher/-in hat auf ihr/sein persönliches Eigentum selbst zu achten. Ein Haftungsanspruch gegen den Eigentümer und/oder Besitzer für abhanden gekommene Gegenstände ist ausgeschlossen. 
  7. Kinder dürfen sich nicht im unmittelbaren Bereich des Kletterturms und der Boulderwand aufhalten, wenn sie nicht selbst unter Anleitung klettern. Eltern haften für ihre Kinder.
  8. Kleintiere sind im gesamten Bereich der Anlage verboten.
  9. Die Anlage ist sauber zu halten. Müll ist durch jede/-n selbst wieder mitzunehmen. Das Grillen und offenes Feuer sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Besitzers erlaubt. Biwakieren ist nicht erlaubt.
  10. Unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist das Klettern, Sichern und Bouldern verboten.
  11. Kletterlehrgänge und Gruppenveranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Besitzers und unter Erwerb der entsprechenden Zugangskarten erlaubt.
  12. Den Anweisungen des Aufsichts- und Kontrollpersonals ist Folge zu leisten. Die Mitglieder des Klettersportverein Cottbus e. V., die Inhaber von Tageskarten und jede/-r, die/der die Klettersportanlage betritt, erkennt diese Benutzerordnung an. Zuwiderhandlungen werden konsequent abgemahnt und führen sofort oder im Wiederholungsfall zum Platzverweis und/oder Hausverbot.
  13. Während der Kinderkletterkurse* ist die Klettersportanlage für alle Personen, die nicht dem jeweiligen Kurs angehören, gesperrt. Über Ausnahmen entscheiden die Kursleiter/-innen.

 

Gez. Theodor Kubusch

Stellv. Vorsitzender

Gültig ab 01.04.2022

 

*) regelmäßig in der Zeit zwischen Ende Osterferien und Beginn Herbstferien (Brandenburg), montags und mittwochs zwischen 16.30 und 19.00